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Krankenkassen
Von mehreren Krankenkassen wurde jetzt entschieden, dass der Dipl. Fitnessökonom (BA) die gesetzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen der Primärprävention des Paragraphen 20 SGV Abs. II erfüllt.
Somit ist im Fitness Studio Rehmer die Krankengymnastin Ute Kopp berechtigt krankenkassenunterstütze Bewegungsprogramme zu leiten.
Wir arbeiten im Augenblick mit folgenden Krankenkassen zusammen.
AOK
BARMER
Gothaer
DAK
KKH
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